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   OVG Niedersachsen, 11.01.2013 - 12 ME 289/12   

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https://dejure.org/2013,126
OVG Niedersachsen, 11.01.2013 - 12 ME 289/12 (https://dejure.org/2013,126)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 (https://dejure.org/2013,126)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 12 ME 289/12 (https://dejure.org/2013,126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anordnung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung bei Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis bei ärztlicher Verschreibung des Medikaments "Dronabinol"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV Nr. 9 .2.2 Anl. 4
    Anordnung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung bei Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis bei ärztlicher Verschreibung des Medikaments "Dronabinol"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung bei Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis bei ärztlicher Verschreibung des Medikaments "Dronabinol"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkehrsteilnehmer mit Cannabiskonzentration 2,0 ng/ml im Blut ist mangels "Trennungsvermögens" die Fahrerlaubnis zu entziehen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 263
  • NZV 2013, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 C 10.3167

    Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, Ecstasy)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.2013 - 12 ME 289/12
    Es kann auch dahinstehen, ob es sich insoweit um eine Ausnahme von der im Regelfall anzunehmenden Ungeeignetheit nach Nr. 9.2 der Anlage 4 handelt oder man - wie etwa der Bayerische VGH - insoweit nicht Nr. 9.1 und 9.2, sondern Nr. 9.4 und 9.6 der Anlage 4 für einschlägig hält (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1560 - v. 18.4.2011 - 11 C 10.3167 u. a. -, juris).
  • VGH Bayern, 10.10.2005 - 11 CS 05.1560
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.01.2013 - 12 ME 289/12
    Es kann auch dahinstehen, ob es sich insoweit um eine Ausnahme von der im Regelfall anzunehmenden Ungeeignetheit nach Nr. 9.2 der Anlage 4 handelt oder man - wie etwa der Bayerische VGH - insoweit nicht Nr. 9.1 und 9.2, sondern Nr. 9.4 und 9.6 der Anlage 4 für einschlägig hält (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 10.10.2005 - 11 CS 05.1560 - v. 18.4.2011 - 11 C 10.3167 u. a. -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16

    Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal

    So ist es nur folgerichtig, dass in der Rechtsprechung unterschieden wird zwischen der ärztlich verordneten Einnahme eines betäubungsmittelhaltigen Arzneimittels (bzw. der ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit ausschließlich auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG erworbenen Medizinal-Cannabisblüten) einerseits und der eigenmächtigen Einnahme einer illegal beschafften Droge andererseits (vgl. z. B. Senatsurteil vom 11.08.2015 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 22.01.2013 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 - DAR 2013, 288; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167 - SVR 2011, 389; SächsOVG, Beschluss vom 06.05.2009 - 3 B 1/09 - Blutalkohol 46, 296; VG Würzburg, Beschluss vom 26.10.2016 - W 6 K 16.986 - juris; VG München, Beschluss vom 07.09.2016 - M 26 S 16.3079 - juris; VG Meiningen, Beschluss vom 07.05.2012 - 2 E 180/12 Me - juris; zu § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG siehe etwa König in Hentschel/König/Dauer a.a.O. § 24a StVG Rn. 22).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 3 K 3375/15

    Ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabis - Dauerbehandlung mit

    Nach Auffassung der Kammer spricht einiges dafür, dass hinsichtlich des Konsums von Medizinal-Cannabisblüten, für deren Erwerb der Kläger eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinisch betreuten und begleiteten Therapie einer bestehenden Erkrankung besitzt, die Nr. 9.6.2 (Dauerbehandlung mit Arzneimitteln) der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine grundsätzlich anwendbare und im Verhältnis zu Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (regelmäßige Einnahme von Cannabis) spezielle Regelung trifft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 -, juris; Beschluss vom 22.01.2013 - 10 S 243/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 18.04.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 11.01.2013 - 12 ME 289/12 -, juris).
  • VG München, 07.09.2016 - M 26 S 16.3079

    Rechtmäßige sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Cannabis

    Nach Auffassung der Kammer spricht einiges dafür, dass für einen solchen nach § 3 Abs. 2 BtMG erlaubten Konsum von Medizinal-Cannabisblüten Nr. 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV eine grundsätzlich anwendbare und im Verhältnis zu Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV vorrangige und damit spezielle Regelung trifft (so auch VG Karlsruhe, U. v. 30.6.2016 - 3 K 3375/15 - juris Rn. 30 mit Verweis auf VGH B.-W., U. v. 11.8.2015 - 10 S 444/14 - juris; B. v. 22.1.2013 - 10 S 243/12 - juris; BayVGH, B. v. 18.4.2011 - 11 C 10.3167, 11 CS 10.3168 - juris; Nds. OVG, B. v. 11.1.2013 - 12 ME 289/12 - juris ; a.A. wohl VG Ansbach, U. v. 10.6.2016 - AN 10 K 15.02330 - juris).
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